Dienstleistungen

Theoretische Unterweisung

Aus den Erfahrungen unserer Mitarbeiter in der praktischen Brandbekämpfung haben wir ein theoretisches Schulungsprogramm entwickelt, das anhand zahlreicher Praxisbeispiele auf die Gefahren bei Bränden hinweist. Ein großes Augenmerk wird hierbei auf die Alarmierung der Feuerwehr und die Gefahren von Brandrauch gelegt. Um die theoretischen Anforderungen an die Brandschutzhelfer Ausbildung nach DGUV zu gewährleisten werden zusätzlich die Inhalte der DGUV Information 205-023 vermittelt. Außerdem wird bei jeder Schulung der Fluchtweg abgegangen, der Sammelplatz aufgesucht und die Brandschutzeinrichtungen im Betrieb demonstriert. Die theoretische Unterweisung kann auch in englischer Sprache durchgeführt werden.

Die Inhalte der theoretischen Schulung umfassen:

Grundzüge des Brandschutzes

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung
  • Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

Gefahren durch Brände

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
  • thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
  • mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
  • besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

Verhalten im Brandfall

  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen